Projektentwickler, Planer und Betreiber von Erneuerbaren Energie-Anlagen benötigen einen geeigneten Netzverknüpfungspunkt (NVP), um die produzierte Energie in das elektrische Netz einzuspeisen. Die Kosten für den Netzanschluss hängen vom zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt ab. Projekte können bei Zuweisung und Nutzung eines ungünstigen NVP unwirtschaftlich werden. Daher lohnt es sich, vor und während der Netzanschlussanfrage alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

Ganzheitliche Betrachtung potenzieller Netzverknüpfungspunkte
Eine Analyse der Optionen lohnt sich
Die Bundesnetzagentur hat im Januar 2025 erste Zahlen zum Zubau der Erneuerbaren-Energien-Anlagen veröffentlicht [1].
„Die installierte Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen stieg um knapp 20 Gigawatt auf eine Gesamtleistung von knapp 190 Gigawatt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 12 Prozent. Hauptanteil an dieser Entwicklung haben die Energieträger Solar und Wind.“
Neben Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen (WEA und PVA) werden aktuell auch erhebliche Batteriespeicherkapazitäten und -Leistungen geplant [2].
Die Netzbetreiber stehen vor der Herausforderung, die elektrische Energie dieser steigenden Anzahl von dezentralen Anlagen in ihre Netze aufzunehmen und dabei gleichzeitig, das Netz stabil zu halten. Die elektrischen Netze werden als Reaktion darauf, aktuell in vielen Regionen in Deutschland ausgebaut. Dieser geplante Netzausbau dauert teilweise mehrere Jahre.
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Wie sieht nun die Realität der Akteure aus?
Vorhabenträger zielen darauf ab,
- einen verbindlichen NVP frühzeitig zu erhalten, um die Planungssicherheit für ihre Projekte zu erhöhen und
- den technischen Anschluss (Netzanschluss) kostengünstig herzustellen.
Lange vor der Realisierung des technischen Anschlusses müssen die Vorhabenträger einen Netzverknüpfungspunkt beim Netzbetreiber anfragen, damit dieser eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen kann. Am Ende dieser Prüfung weist der Netzbetreiber dem Vorhabenträger einen NVP zu.
Neben der Anzahl von genehmigten Projekten steigen auch die Nennleistungen von WEA weiter an. Nennleistungen von 6–7 Megawatt je WEA sind keine Seltenheit mehr. Schon bei zwei WEA mit Nennleistungen von über 6 MW ist eine volle Netzeinspeisung an einem Netzverknüpfungspunkt in der Mittelspannung in Einzelfällen nicht mehr möglich.
Wird daraufhin ein NVP in der Hochspannung angefragt und zugewiesen, ist zu bedenken, dass der Bau eines eigenen Umspannwerks mit erheblichen Investitionskosten und Lieferzeiten verbunden sein kann. Auch lange Distanzen, die mittels Kabeltrassen überwunden werden müssen, treiben die Kosten für ein Projekt in die Höhe. Die Kosten für den Netzanschluss hängen also stark von dem zugewiesenen NVP ab.
Aus den genannten Gründen ist es sinnvoll, sich frühzeitig und ganzheitlich mit Möglichkeiten des Netzanschlusses auseinanderzusetzen.
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Wie sieht eine ganzheitliche Herangehensweise aus?
Netzanschlussoptionen analysieren
Unterschiedliche Dienste (z.B. Stromnetzkarten) im Internet zeigen die bestehenden Kabel- und Freileitungstrassen der Netzbetreiber. Dazu veröffentlichen Netzbetreiber regelmäßig ihre geplanten Netzausbaumaßnahmen. Unverbindliche Tagesaussagen, die telefonisch, per E-Mail und mittlerweile auch mit Hilfe von Online-Anschlussprüfungen der Netzbetreiber eingeholt werden können, geben eine erste Orientierung für potenzielle Netzanschlusspunkte. So können die Netzanschlusskosten auch in frühen Projektphasen für Wirtschaftlichkeitsanalysen fundiert ermittelt werden.
Netzanschluss mit Vorbereitung beantragen
Netzbetreiber erwarten aufgrund der Vielzahl von unverbindlichen und verbindlichen Netzanschlussanfragen eine ausreichende und gut vorbereitete Datengrundlage. In diesem Zusammenhang wird oft von Ernsthaftigkeit gesprochen. Nehmen Sie sich Zeit, diese und die entsprechenden Antragsformulare vorzubereiten. Prüfen Sie, auf welchem Weg der Netzbetreiber einen Antrag erwartet und entgegennimmt und welche Anlagen benötigt werden, damit ein Netzverknüpfungspunkt zugewiesen wird. Bringen Sie möglichst in Erfahrung, ob und wie lange die Anschlusszusagen oder -reservierungen gültig sind und welche Nachweise sie erbringen müssen, damit diese verlängert werden.
Flexible Netzanschlussvereinbarungen prüfen
Der zugewiesene Netzverknüpfungspunkt kann aus Sicht des Vorhabenträgers ungünstig ausfallen. Erhebliche Distanzen für die Kabeltrasse oder der Anschluss einer vermeintlich geringen Anlagenleistung in der Hochspannung können ein Projekt unwirtschaftlich erscheinen lassen. Mit der Überarbeitung des EEG (u.a. § 8a EEG 2023) wurde vor Kurzem die Möglichkeit der flexiblen Netzanschlussvereinbarung geschaffen. Vorhabenträger und Netzbetreiber können sich im Rahmen dieser auf einen Netzverknüpfungspunkt, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt, einigen. Vereinbart wird beispielweise, dass die Netzanschlussleistung konstant oder zeitweise unterhalb der installierten Leistung der Anlage begrenzt wird. So können die heutigen, begrenzten Netzanschlusskapazitäten optimal ausgenutzt werden.
Synergieeffekte nutzen
Neben der „Überbauung von NVP“ wird durch die flexible Netzanschlussvereinbarung auch das sogenannte „Cable Pooling“ verschiedener Kombinationen von Erzeugerarten und Speichern an einem gemeinsamen NVP ermöglicht – ohne dass sich die Netzdimensionierung ändern muss. So können z.B. die stark komplementären Erzeugungsprofile von WEA und PV kombiniert werden. In der Nähe von geplanten Projekten wurden und werden mit großer Wahrscheinlichkeit Netzinfrastrukturen, wie Umspannwerke, geplant, errichtet und betrieben. Hier bietet sich an, andere Vorhabenträger und Betreiber zu kontaktieren, um über Möglichkeiten, die Netzinfrastruktur gemeinsam zu nutzen, zu sprechen.
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[1] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20250108_EE.html, Abruf am 17.03.2025
[2] https://www.pv-magazine.de/2025/01/13/uebertragungsnetzbetreibern-liegen-zum-jahreswechsel-650-anschlussanfragen-fuer-grosse-batteriespeicher-mit-226-gigawatt-vor/, Abruf am 17.03.2025
Ihre Ansprechpartner
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Mitja Klatt
Projektingenieur Energy Systems
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Ole Dammann
Bereichsleiter Energy Systems